Das Ob und Wie der Einrichtung eines Prüfungsausschusses steht auch nach dem Inkrafttreten des
BilMoG im Jahr 2009 weitgehend im Ermessen des Aufsichtsrats. Ziel dieser Arbeit ist es den
Aufsichtsräten konkrete Handlungsempfehlungen zur Einrichtung leistungsstarker
Prüfungsausschüsse zu geben und die mit dem BilMoG geschaffenen Rechtsunsicherheiten zu
beseitigen. Dazu werden die Vorgaben und Initiativen zur Einrichtung von Prüfungsausschüssen
auf internationaler europäischer und deutscher Ebene rechtsvergleichend untersucht. Der
Schwerpunkt liegt dabei auf dem Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002 der Empfehlung der
Kommission aus dem Jahr 2005 der Abschlussprüferrichtlinie aus dem Jahr 2006 dem Kodex und
dem BilMoG. Auf dieser Grundlage werden insbesondere die Maßstäbe für die Besetzung sowie die
Reichweite der Kompetenzen und Informationsrechte eines Prüfungsausschusses bestimmt.