Mit Abschluss der Entgeltrahmenabkommen (ERA) in den Jahren 2003 bis 2005 ist das bislang
umfassendste Reformprojekt in der Metall- und Elektroindustrie eingeleitet worden. Die seit
über 100 Jahren geltende Differenzierung zweier Arbeitnehmergruppen der Arbeiter und der
Angestellten wurde aufgehoben. Die betriebliche ERA-Einführung bedingte eine völlige
Neueingruppierung sämtlicher in einem Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer. Diese Arbeit
beschäftigt sich mit der in der Praxis bedeutenden Rechtsfrage inwieweit zum Zeitpunkt des
Abschlusses der ERA-Tarifverträge tarifgebundene Unternehmen auch nach Austritt aus dem
Tarifträgerverband an die ERA-Tarifverträge gebunden bleiben und damit auch nach Austritt
verpflichtet sind Entgeltrahmenabkommen in ihren Betrieben einzuführen. Ferner wird die
historische Entwicklung der Entgeltrahmentarifverträge dargestellt sowie die betriebliche
ERA-Einführung und die Systematik am Beispiel des ERA in Nordrhein-Westfalen erläutert.