Kartellrechtswidrige Verhaltensweisen beruhen letztendlich auf individuellem Verhalten von
natürlichen Personen. Normadressaten des deutschen und europäischen Kartellrechts sind hingegen
allein Unternehmen (im kartellrechtlichen Sinne) deren Träger in der Regel juristische
Personen sind. Auf der Grundlage der These dass für eine effektive Kartellrechtsdurchsetzung
die Verhaltensbeeinflussung der unmittelbar handelnden natürlichen Personen entscheidend ist
untersucht der Autor die Verantwortlichkeit des Vorstandes einer Aktiengesellschaft für einen
Kartellrechtsverstoß seines Unternehmens. Dabei beleuchtet er u. a. die zivilrechtliche Haftung
die Strafbarkeit die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit sowie berufliche Folgen für
Vorstandsmitglieder. Als Nährquelle für weitere Überlegungen behandelt das Werk zudem die
Verantwortlichkeit von Leitungsorganen für Kartellrechtsverstöße in den USA. Auf der Grundlage
der vorangegangenen Analyse formuliert der Autor Vorschläge für neue Instrumente mit denen die
Kartellrechtsdurchsetzung verbessert werden könnte. Im Zentrum der Überlegungen steht dabei
neben der Schaffung eines kartellrechtspezifischen Tätigkeitsverbots die Kriminalisierung von
Hardcore-Kartellen.