Das Rechtsinstitut des Trusts ist ein vielseitiges Gestaltungsmittel in zahlreichen
ausländischen Rechtskreisen insbesondere denen des angloamerikanischen Rechts. Dem deutschen
Recht ist diese Rechtsfigur jedoch unbekannt. Diese Arbeit untersucht die Bedeutung des Trusts
nach dem Recht der US-amerikanischen Bundesstaaten aus Sicht des deutschen Rechts und behandelt
Probleme beim Aufeinandertreffen des fremden Rechtsinstituts mit dem deutschen Recht. Hierbei
wird der Trust zunächst im deutschen Internationalen Privatrecht eingeordnet. Ferner wird
rechtsvergleichend ermittelt wie das unbekannte Rechtsinstitut mit dem deutschen Recht in
Einklang gebracht werden kann wenn das deutsche materielle Recht auf den Trust Anwendung
findet. Schließlich wird anhand der besonderen Funktion des Trusts als Mittel des
Vermögensschutzes untersucht ob und wie das Trustvermögen deutschen Gläubigern vorenthalten
werden kann.