Die föderale Struktur Deutschlands gestattet den Ländern gleiche Sachverhalte unterschiedlich
zu regeln. Abweichende Landesregelungen schaffen dabei Barrieren für die Bürger wie etwa beim
Wechsel in das Bildungssystem eines anderen Landes. Der Autor prüft aus verfassungsrechtlicher
Sicht ob sich Rechte der Bürger auf Angleichung von Landesrecht oder andererseits staatliche
Pflichten zur Rücksichtnahme auf Bürgerinteressen begründen lassen. Einen Ansatzpunkt bietet
Art. 33 Abs.1 GG der eine Diskriminierung bei der Erfüllung von Rechtsvoraussetzungen mit
Landesbezug untersagt. De constitutione ferenda legt der Autor nahe die Länder durch eine
Vorgabe im GG zur Harmonisierung ihrer Gesetze mit Blick auf Bürgerbelange zu verpflichten oder
dem Bundesgesetzgeber eine Koordinierungskompetenz gegenüber den Ländern einzuräumen. Zudem
zeigt er Instrumente der föderalen Selbstkoordination im amerikanischen Recht und EU-Recht auf.