Die fehlende Tradition Kroatiens gegenüber dem Funktionsmechanismus einer freien
Marktwirtschaft wirft Fragen auf nach der Qualität rechtlicher Schutzmechanismen die den
Erhalt des freien Wettbewerbs sichern. Welche Rolle spielt die im Zuge der beitrittsbedingten
Rechtsangleichungspflicht erst in der jüngeren Vergangenheit geschaffene kroatische
Entsprechung zum Art. 102 AEUV (ex-Art. 82 EGV)? Insbesondere ob in Anlehnung an den Acquis
communautaire die Grundlage für eine wirksame Durchsetzung des Verbots der missbräuchlichen
Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen gegenüber den in Kroatien im Übermaß vorhandenen
Marktbeherrschern von öffentlich- und privatwirtschaftlichen Sektoren gelegt worden ist
verlangt nach einer systematischen Darstellung und ist Forschungsgegenstand der Arbeit.