Die Europäische Kommission verfolgt seit Ende der 1990er Jahre in ihrer Wettbewerbspolitik den
sogenannten More Economic Approach. Eine Konsequenz dieser Neuorientierung ist eine
Ungleichbehandlung bei der Verfolgung wettbewerbsbeeinträchtigender Verhaltensweisen durch
Anbieter und Nachfrager obwohl die kartellrechtlichen Tatbestände für eine solche
Differenzierung keinen Anlass bieten. Diese Arbeit prüft mögliche Rechtfertigungen einer
solchen Differenzierung ihre Vereinbarkeit mit dem bestehenden Rechtssystem insbesondere auch
mit den Europäischen Grundrechten und wirft einen Blick auf die Akzeptanz des More Economic
Approach durch die Europäischen Gerichte. Den Abschluss bildet ein Lösungsvorschlag für eine
gerechtere Ökonomisierung des Kartellrechts.