Die Pensionszusage an den Mitunternehmer wirft steuer- und bilanzrechtliche Probleme auf: Nach
der aktuellen Rechtsprechung muss die Gesamthand gewinnmindernd eine Pensionsrückstellung
bilden. Der begünstigte Gesellschafter hat zeitlich und betragsmäßig korrespondierend einen
Gewinn als bezogene Sondervergütung zu versteuern obwohl ungewiss ist ob er jemals
Pensionszahlungen erhalten wird. Verstirbt er frühzeitig entsteht aus der Auflösung der
bereits versteuerten Anwartschaft in seinem Sonderbereich ein Verlust. Da nach der neueren
Judikatur Verluste nicht mehr vererblich sind verpufft dieser im ungünstigsten Fall ungenutzt.
Die Autorin untersucht die Vereinbarkeit der korrespondierenden Aktivierung der
Pensionsanwartschaft mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung hinterfragt die
Gleichstellung von Einzel- und Mitunternehmer und beleuchtet die sofortige Besteuerung sowie
die nicht vollständige Verlustberücksichtigung im Todesfall vor dem Hintergrund einer
leistungsfähigkeitskonformen Besteuerung. Es werden praktische Lösungsansätze diskutiert.