Betriebliche Arbeitnehmervertretungsgremien verfügen über verschiedene Informationsrechte die
ihnen die Konsultation dritter Personen auf Kosten des Arbeitgebers ermöglichen. Sowohl auf
nationaler als auch auf europäischer Ebene ist eine Tendenz zur Ausweitung dieser Rechte zu
verzeichnen. Das Anliegen dieser Arbeit ist es die unter der Bezeichnung
Drittkonsultationsrechte zusammengefasste Gruppe von Informationsrechten systematisch zu
untersuchen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis dass Drittkonsultationsrechte nach der
gesetzgeberischen Intention der Herstellung einer egalitären Verhandlungsposition zwischen
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite dienen sollen. Unter Rückgriff auf diese Prämisse wird eine
Lösung für die Konkurrenzproblematik zwischen den einzelnen Rechten entwickelt.