Ein Klassiker unter den Streitfragen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses ist die analoge
Anwendbarkeit des988 BGB auf den rechtsgrundlosen Besitzerwerb. In den dazu entwickelten
Theorien kommt der Wille des Gesetzgebers nur unzureichend zur Geltung. Lässt sich unter
Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte hier eine Gleichstellung erreichen?