Der Autor formuliert die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Betriebsausgaben und
Werbungskosten als Durchbrechungen des objektiven Nettoprinzips. Ausgewählte Abzugsverbote
werden als verfassungswidrig beurteilt etwa die Zinsschranke die Abzugsverbote bei
Abgeltungsteuer und für Aufwendungen für ein Erststudium.