Verletzungen des internationalen Kulturgüterschutzes führen zu völkerrechtlichen
Haftungsansprüchen - Raub- und Beutekunst aus dem Zweiten Weltkrieg etwa muss zurückgegeben
werden. Auch die Sprengung der Bamiyan-Buddhas in Afghanistan der Bau der Waldschlößchenbrücke
in Dresden und der illegale Kunsthandels haben haftungsrechtliche Folgen.