Die Finanzmarktkrise 2007 2008 traf weltweit fast alle Volkswirtschaften und führte zu einem so
nicht erwarteten Marktversagen. Auch Deutschland blieb davon nicht verschont. Neben vielen
Banken wurden auch die privaten Kreditnehmer allen voran die Verbraucher von der
Finanzmarktkrise hart getroffen. Im Fokus der Kritik stand der Verkauf von Kreditforderungen
seitens der Banken an Investoren im Wege der Verbriefung. Jenen Investoren war
verständlicherweise weniger am Erhalt einer langjährigen Geschäftsbeziehung zum Kreditnehmer
denn an einer schnellen Verwertung ihrer Rechtspositionen gelegen. Dem hat der
Reformgesetzgeber von 2008 2009 versucht mit Hilfe des Risikobegrenzungsgesetzes und den daran
anschließenden Vorhaben zu begegnen. Inwieweit der Reformgesetzgeber sein ambitioniertes Ziel
erreicht hat ist Gegenstand der Ausarbeitung.