Die Arbeit untersucht die Regelungen der217 ff. InsO auf ihren Reformbedarf was die Stellung
der Gesellschafter im Insolvenzplanverfahren angeht. Deren vergleichsweise starke Position ist
ihrer wirtschaftlichen Situation unangemessen und kann sich bei der Sanierung insolventer
Gesellschaften als Hemmnis erweisen. Soll das Planverfahren eine ernstzunehmende Alternative in
der Insolvenz der Gesellschaft sein scheint ein Abschied von der gesellschaftsrechtlichen
Enthaltsamkeit der InsO unumgänglich. Die Untersuchung legt dar unter welchen Voraussetzungen
sich Eingriffe in Gesellschafterrechte im Planverfahren rechtfertigen lassen und zeigt konkrete
Lösungsansätze auf. Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs zu einem Gesetz zur weiteren
Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist die Problemstellung von höchster
Aktualität.