Ausgehend von den Gründen für die Einführung von Ethikrichtlinien in deutschen Unternehmen
werden typische Regelungsinhalte von Ethikrichtlinien US-amerikanischer Prägung geschildert.
Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Frage ob der Betriebsrat in einem verfassten
Betrieb bei der Einführung einer Ethikrichtlinie zu beteiligen ist. Dabei spielt die Bestimmung
der Grenzen des Mitbestimmungstatbestands des87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die entscheidende Rolle.
Anhand dieser allgemein ermittelten Grenzen werden einzelne Ethikklauseln daraufhin untersucht
ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Abschließend werden die Rechtsfolgen einer
fehlerhaft ausgeübten Betriebsratsbeteiligung dargestellt.