Die (geplante) Europäische Privatgesellschaft (SPE) wird ihr Haupteinsatzfeld als
Tochtergesellschaft finden daneben wird sie auch als Holding und als Trägergesellschaft eines
Joint Venture eingesetzt werden. Diese Einbindung in einen Konzern wirft spezifische
Fragestellungen auf die in der Unternehmenspraxis gelöst werden müssen. Da der
Verordnungsentwurf der EU-Kommission keine konzernrechtlichen Normierungen enthält wird die
Frage behandelt wie die auftretenden Lücken zu schließen sind und wann ein Rückgriff auf das
jeweilige nationale Recht notwendig und möglich ist. Wegen der Vergleichbarkeit der SPE mit den
nationalen kleinen Kapitalgesellschaften bietet sich in Deutschland ein Rückgriff auf das
GmbH-Konzernrecht an. Neben den Aspekten der Lückenfüllung werden haftungsrechtliche Fragen
diskutiert die verschiedenen Leitungssysteme dargestellt und eine Einbindung der SPE in ein
Cash Pool-System untersucht. Durch die weitreichende Satzungsautonomie die das schlanke
SPE-Statut gewährleistet bieten sich verschiedene Gestaltungsoptionen und eine Flexibilität
die für den Konzern vorteilhaft ist. Die Autorin hält es - wegen der Nichtharmonisierung des
Konzernrechts in Europa - für sinnvoll ein SPE-spezifisches Konzernrecht in einer gesonderten
Gesetzesinitiative anzugehen um das Projekt SPE nicht weiter zu blockieren.