Im Jahr 2007 investierte die Volksrepublik China drei Milliarden US-Dollar in Blackstone eine
der größten Beteiligungsgesellschaften der Welt. Damit beteiligte sich erstmalig ein Staat
öffentlich und unmittelbar an einem der größten Akteure auf dem Private Equity Markt.
Gleichzeitig erreichte in Deutschland die Debatte über die Bedrohung der Wirtschaft durch
Hedge-Fonds Staatsfonds und Private Equity einen neuen Höhepunkt. Beides war Anlass für diese
Untersuchung des Handlungsspielraumes der dem deutschen Staat nach dem Grundgesetz in diesem
Bereich gegeben ist. Inwieweit kann er sich ebenfalls die Möglichkeiten einer Investition in
Private Equity zunutze machen sei es durch Schaffung einer eigenen Beteiligungsgesellschaft
oder durch Investition in eine bereits bestehende private Beteiligungsgesellschaft?