Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 31.5.2006 die damaligen rudimentären Regelungen des
Jugendstrafvollzugs für verfassungswidrig. Zugleich gab es dem Gesetzgeber zur Umsetzung eines
Jugendstrafvollzugsgesetzes eine Frist bis zum 31.12.2007. Mit Inkrafttreten des BayStVollzG am
1.1.2008 haben die Jugendlichen und Heranwachsenden in den bayerischen
Jugendstrafvollzugsanstalten nach jahrelangem Bemühen schließlich eine gesetzliche Grundlage
erhalten. Die Arbeit zeigt die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für den
bayerischen Jugendstrafvollzug auf und bewertet diese. Dabei wird den Neuregelungen besonderes
Augenmerk gewidmet. Befragungen der bayerischen Anstaltsleiter wurden in die Ausführungen
eingearbeitet und stellen einen Bezug zur Praxis her.