Die Entgeltregulierung im Deutschen Telekommunikationsrecht ist ein komplexes Ökosystem das
bei der Bewertung der Zulässigkeit von Entgelten unterschiedliche Verfahren und Maßstäbe zur
Anwendung kommen lässt. Dies hat in der Vergangenheit zu umstrittenen Entscheidungen geführt
unter denen in aller Regel die Wettbewerber des ehemaligen Monopolisten zu leiden hatten. Mit
der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde in27 Abs. 2 das Konsistenzgebot
eingeführt dessen Zielsetzung darin besteht Entscheidungen herbeizuführen die trotz der
Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe in sich stimmig sind. Welche Probleme die Anwendung
unterschiedlicher Maßstäbe mit sich bringt was sich hinter dem angestrebten Zustand
entgeltregulatorischer Konsistenz verbirgt und ob dieser mit Hilfe eines weitestgehend
unbestimmten Gebots tatsächlich erreicht werden kann wird in dieser Arbeit kritisch
hinterfragt.