Modellentwicklungen zur Bestimmung des Prüfungsrisikos erfolgen unter der Zielsetzung ein
Abbruchkriterium für den Prüfungsprozess zu operationalisieren. Auf die Beendigung des
Prüfungsprozesses folgt in der Regel die Formulierung des Prüfungsurteils. Die intersubjektiv
vergleichbare Anwendung dieser Modelle erfordert vom Abschlussprüfer eine bestimmte Art der
Informationsverarbeitung. Ziel der Arbeit ist es die Anwendungsvoraussetzung der unverzerrten
Informationsverarbeitung experimentell zu untersuchen. Sofern der Dateninput in das jeweils
angewendete Modell zur Bestimmung des Prüfungsrisikos unverzerrt erfolgt kann das
modellbestimmte Prüfungsrisiko ggf. auftretende Verzerrungen bei der individuellen Einschätzung
des Prüfungsrisikos heilen. Im Rahmen der Untersuchung kann die Anwendungsvoraussetzung in
Bezug auf den Dateninput grundsätzlich als erfüllt angesehen werden.