Der Einsatz von Informationen als staatliches Lenkungsinstrument wird in vielen Rechtsbereichen
immer bedeutsamer. Die Untersuchung geht speziell für das Umweltrecht der Frage nach ob und
inwieweit eine effektive Steuerung durch staatliche Informationstätigkeit in Form von
Aufklärung Empfehlungen und Warnungen aus rechtlicher Sicht möglich ist. Dabei werden zunächst
grundsätzliche Überlegungen zur Effektivität des Instruments angestellt. Einer vertieften
Betrachtung unterzogen wird sodann die Glykolwein-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
mit der im Jahr 2002 neue Maßstäbe für die Rechtmäßigkeit von Informationsmaßnahmen aufgestellt
wurden. Diese Rechtsprechung ist jedoch auf den Umweltbereich nicht ohne Weiteres übertragbar.
Insbesondere für produkt- oder unternehmensbezogene umweltrelevante Informationstätigkeit ist
eine einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage notwendig. Die vorhandenen Normen genügen den an
eine solche Ermächtigungsgrundlage zu stellenden Anforderungen regelmäßig nicht. Für den
effektiven Einsatz von staatlicher Informationstätigkeit als Steuerungsmittel im Umweltrecht
muss daher der bestehende Regelungsrahmen verbessert werden. Unterbreitet wird ein Vorschlag
wie 10 UIG zu diesem Zweck sinnvoll ergänzt werden kann.