Völkerrechtliche Investitionsschutzverträge erlauben es dem ausländischen Investor im
Streitfall ein neutrales Schiedsgericht anzurufen. Der Schutz vor Enteignungen stellt dabei
einen elementaren Bestandteil dieser Verträge dar. Denn die Gefahr dass Investitionen durch
gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen des Gaststaates entwertet werden ist groß.
Dabei beschäftigen vermehrt indirekte d.h. faktische Enteignungen die Schiedsgerichte. Diese
sind besonders komplex da sie schwierig abzugrenzen sind von zulässigen staatlichen
Regulierungsmaßnahmen. Anhand des Referenzgebietes europäischer Umweltschutz als einer
rechtlich besonders regelungsintensiven Materie wird die Problematik erörtert. Dabei wird vor
allem auch auf die europarechtlichen Einflüsse als Folge des Vertrages von Lissabon und auf die
diesbezügliche mögliche Ausgestaltung eines Europäischen Muster-Investitionsschutzabkommens
eingegangen.