Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Verjährung auf die Bürgschaft die Gesamtschuld und
den Schuldbeitritt. Anlass für die Untersuchung gaben die mit der Schuldrechtsreform im Jahre
2002 einhergehenden Änderungen des Verjährungsrechts deren Folgen bisher nur fragmentarisch
erörtert worden sind. In drei Abschnitten widmet sich der Verfasser eingehend dem
Verjährungsbeginn der Durchsetzbarkeit und den Regressansprüchen. Nach ausführlicher Analyse
gelangt er zu dem Ergebnis dass die Verjährungsreform im Hinblick auf die
Mehrpersonenkonstellationen de lege lata nur als Teilerfolg gewertet werden kann. Der Autor
plädiert für eine Angleichung des Gesamtschuldregresses an den Beauftragtenregress de lege
ferenda und schließt seine Ausführungen mit einem Gesetzesvorschlag ab.