Weshalb wird in248b StGB gerade der unbefugte Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
strafrechtlich erfasst? Und welche Reichweite hat diese Norm? In dieser Arbeit werden zunächst
die Probleme die sich bei der Anwendung des248b StGB ergeben näher beleuchtet. Im Ergebnis
ist eine ersatzlose Streichung des248b StGB zu befürworten.