Es werden die Vereinbarkeit der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie mit dem
gemeinschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gebot der Rechtsformneutralität
untersucht außerdem die Richtlinienumsetzung durch das Freistellungsverfahren sowie im Rahmen
der Zinsschranke und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.