Die Einordnung des Konstrukts Zinsschranke in das weitgehend ungeklärte System der steuerlichen
Gewinnermittlung von Personengesellschaften führt zu Unsicherheiten die diese Arbeit
beleuchtet. Dort wo sich Konflikte mit der Besteuerung von Personengesellschaften ergeben
werden praxisgerechte Lösungen erarbeitet.