Das Umweltschadensgesetz ermöglicht es Behörden zur Sanierung eingetretener Umweltschäden
aufzufordern. Es wird untersucht ob das Gesetz über die Regelungen des
Bundes-Bodenschutzgesetzes hinausgehende Rechte und Pflichten der Behörden und Verantwortlichen
schafft und ob es verfahrensrechtlich die (außer-)gerichtlichen Rechte Dritter erweitert.