Der Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland erfordert regelmäßig den Abschluss eines
Material Transfer Agreements. Die Arbeit zeigt typische Inhalte und Formen solcher
Vereinbarungen und deren rechtstypologische Einordnung in das System der Schuldverträge auf.
Das auf die Agreements anwendbare Recht wird nach der Rom I-Verordnung untersucht.