Behörden haben verschiedene verfassungskonforme Möglichkeiten das Internet für Ermittlungen zu
nutzen. Die verdeckte Online-Durchsuchung ist grundsätzlich wegen eines Verstoßes gegen Art. 13
I GG de lege lata verfassungswidrig. Vorhandene landesrechtliche Rechtsgrundlagen halten einer
verfassungsmäßigen Prüfung nicht stand.