Der Autor analysiert die Voraussetzungen und Grenzen der Maßnahme des Datenscreenings und die
Frage nach deren Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der
Beschäftigten. Er erarbeitet hierbei auch konkrete Vorschläge für eine interessenwahrende
Anpassung ihres Wortlauts.