Am 03.02.2012 fällte der IGH sein Urteil im Verfahren Deutschland gegen Italien. Der
Gerichtshof musste darüber befinden ob und in welchem Umfang bei Klagen wegen schweren
Menschenrechtsverstößen vor fremden Gerichten Staatenimmunität zu gewähren ist. Die Autorin
unterzieht dieses Urteil einer umfassenden Analyse.