Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht wird durch das Verhältnismäßigkeitsprinzips maßgeblich
bestimmt. Der Prüfungsmaßstab die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Änderungskündigung
der Vorrang der Änderungs- vor der Beendigungskündigung und die überflüssige Änderungskündigung
stehen hierzu im engen Kontext und werden untersucht.