Diese Arbeit befasst sich mit dem Umfang und den Grenzen der Abweichungsbefugnis im
Raumordnungsrecht nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GG und vergleicht das Bayerische
Landesplanungsgesetz aus dem Jahr 2012 mit dem bundesrechtlichen Raumordnungsgesetz.