Die im Ergebnis abgelehnte Besteuerung des Darlehensverzichtes gegenüber ausländischen
Immobilieninvestoren ist eine Fragestellung des Internationalen Steuerrechts sowie des 49 Abs.
1 Nr. 2 f) EStG. Außerdem beantwortet der Autor Fragen hinsichtlich der Zinsschranke der
Bewertung des Grundbesitzes mit dem Teilwert und der Buchführungspflichten.