Spielmanipulation durch Schiedsrichter im Fußballsport begründet als neue spezifische Form der
Täuschung strafrechtliches Unrecht. Auch hinsichtlich der Subsidiarität des Rechtsgüterschutzes
durch das Strafrecht lässt eine Kriminalisierung als erforderlich erscheinen. Der Gesetzgeber
hat daher einen entsprechenden Sportstraftatbestand zu erlassen.