Die Arbeit behandelt Anforderungen an nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Organmitgliedern
und Gesellschaftern. Es wird eine Teilanalogie und im Einzelfall eine Gesamtanalogie zu 74 ff.
HGB bejaht. Die Möglichkeit einer AGB-Inhaltskontrolle und eine Kontrollkonkurrenz zwischen 307
BGB 74a Abs. 1 HGB und 138 BGB werden befürwortet.