Compliance-Programme werden in der deutschen und europäischen Bußgeldpraxis nicht
berücksichtigt. Diese Untersuchung stellt fest dass eine Bußgeldminderung in vielen
Konstellationen opportun wäre. Dieser Dissens ist aus systematischen Gründen hinzunehmen und
eine Gesetzesinitiative abzulehnen. Weiter werden die zivilrechtlichen Folgen betrachtet.