Das nachlassgerichtliche bzw. notarielle Vermittlungsverfahren zur Auflösung von
Erbengemeinschaften (363 ff. FamFG) wird analysiert. Das vorgeschlagene Konsiliarverfahren
basiert auf dem erarbeiteten Gesamtkonzept von Mediation und auf anderen außergerichtlichen
Streitschlichtungsverfahren wie auf ADR der Alternative Dispute Resolution.