Die Pflichten zur Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen werden unter
Berücksichtigung der Schranken der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) dogmatisch begründet.
Daraus folgen Vorgaben für die Konkretisierung von Anpassungsklauseln Schikaneverbot
Treuepflicht Geschäftsgrundlagenlehre und für die Reichweite von Neuverhandlungspflichten.