Bei Wahrnehmung der gesetzlichen Beteiligungsrechte können vermögensbezogene Rechtspflichten
der Betriebsräte gegenüber den Arbeitnehmern bestehen. Kernelemente einer zivil- wie
strafrechtlichen Verantwortlichkeit sind die faktische Einwirkungsmöglichkeit auf das fremde
Vermögen sowie ein berechtigtes Vertrauen der Arbeitnehmer.