Die insolvenzrechtliche Abwicklung von Bankgeschäften (Einlagengeschäft Depotgeschäft etc.)
und Finanzdienstleistungen stellt besondere Anforderungen an das Insolvenzverfahren. Es wurden
diverse Sonderregelungen (z.B. 32 DepotG 30 PfandBG) geschaffen. Die Arbeit untersucht deren
Vereinbarkeit mit dem Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz.