Im Rahmen der Verständigung im Strafverfahren kündigt das Gericht regelmäßig eine
Sanktionsschere an. Ist dies zulässig? Wie weit darf eine solche Schere geöffnet sein? Wann
wird sie zu einer unzulässigen Sanktionsschere? Machen sich die Richter dabei selbst
insbesondere der Rechtsbeugung strafbar? Auf all diese Fragen gibt die Arbeit Antworten.