Die Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund des deutschen Rechts mit der Wirkungsweise und
der dogmatischen Einordnung der parallel debt einem dem angloamerikanischen Rechtsraum
entlehnten Vertragsinstrument im Rahmen der Sicherheitenbestellung bei Konsortialkrediten. Die
parallel debt soll nach dem Parteiwillen eine eigenständige Forderung sein die sich
gleichzeitig nach dem jeweiligen aktuellen Bestand der Summe aller Kreditverbindlichkeiten
entwickelt. Gläubiger dieser Schuld ist regelmäßig ein Sicherheitentreuhänder der die zu ihrer
Sicherung bestellten akzessorischen Sicherungsrechte verwaltet. Die Konstruktion und die
Wirkung der parallel debt wurden in der Literatur teilweise kontrovers diskutiert. Diese Studie
schlägt als Erklärungsmodell eine gleichrangige Zweckgemeinschaft zwischen
Kreditverbindlichkeiten und parallel debt vor und versucht damit die in der Literatur
kritisierte Widersprüchlichkeit dieser Sicherungskonstruktion aufzulösen.