Untersucht werden die strafrechtlichen Grenzen die bei der Durchführung einer
unternehmensinternen Untersuchung vom Arbeitgeber und externen Ermittler zu berücksichtigen
sind. Dabei wird schwerpunktmäßig auf die besonders relevanten Maßnahmen des E-Mail-Screenings
und der Mitarbeiterbefragung eingegangen.