Als «third-party ownership» wird international die Investition Dritter in sog. «Transfer-» oder
«Spielerrechte» zwecks Beteiligung an Transferentschädigungen bezeichnet. Der Autor kommt zu
dem Ergebnis dass Beschränkungen des Transferinvestments im Interesse des Sports zulässig sind
während ein vollständiges Verbot rechtswidrig ist.