Der Autor analysiert die komplementären Begriffe Freiheit und Friede die den Menschen an die
ursächliche Mitverantwortung für seine Geschichte erinnern anhand von Kants Diskussion des
Bezugssinns von Freiheit Gesetz und Friede der in den Dramen der Weimarer Klassik kongeniale
werkhermeneutische Relevanz entfaltet.