Der Autor entwirft einerseits eine Bioethik für den nichtmenschlichen Bereich die die
naturwissenschaftliche Zugangsweise der Evolutionsforschung insbesondere ethologischer Art
(Verhaltensforschung) mit der molekularbiologischen Rekonstruktion des Lebendigen verbindet. Er
konkretisiert andererseits den Gerechtigkeitsgrundsatz einer Gleichbehandlung unter
vergleichbaren Umständen. Dies geschieht mithilfe des empirisch modellierbaren Kriteriums
anwachsender Komplexität der Möglichkeiten von Lebewesen zu intelligentem Sozialverhalten.
Damit setzt er sich von den bisherigen utilitaristischen und anthropomorphen Kriterien wie
Schmerzempfindungsfähigkeit Glück Lebenswillen Interessen oder Tierwürde ab.