Die Autorin erläutert den Ablauf der operativen Fallanalyse und die dabei angewendeten
Methoden. Sie untersucht ob die von Rechtsprechung und Literatur vorgenommene Einordnung der
polizeilichen Fallanalytiker als Zeuge bzw. Sachverständige zutreffend ist oder ob nicht eine
Verwertung durch Verlesung eines Behördengutachtens erfolgen muss.