Der Autor zeigt dass eine Rückbesinnung auf die Causa des Arbeitsvertragsrechts dringend
geboten ist. Die Zauberformel der Sozialadäquanz fehlende oder unklare Regelungen und auch
eine betriebliche Übung sind nicht geeignet die Pflichtwidrigkeit privater
Arbeitsunterbrechungen zu negieren oder abzuschwächen.