Verschiedene europäische Richtlinien verpflichten Unternehmer Anbieter und Versicherer ihre
Kunden vor Vertragsschluss über das auf den Vertrag objektiv anwendbare Recht oder über eine in
den AGB enthaltene Rechtswahlklausel zu informieren. Der Autor setzt sich umfassend mit diesen
kollisionsrechtsbezogenen Informationspflichten auseinander.